Die proaktive Wolfregulation ist seit dem 1. Dezember möglich. Der Kanton Graubünden und die zuständigen Dienststellen haben den Eingang der Beschwerde der Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht zur Kenntnis genommen. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, weshalb die proaktive Wolfsregulation vorderhand gestoppt wird. Das Amt für Jagd und Fischerei hat am Freitagnachmittag die Wildhut sowie die Jägerinnen und Jäger, welche sich zur Sonderjagd angemeldet hatten, unmittelbar nach Eingang der Beschwerde informiert.

Zum Inhalt der Beschwerde kann der Kanton Graubünden keine Stellung nehmen, da ihm diese noch nicht vorliegt. Es werden zeitnah die nächsten rechtlichen Schritte geprüft und eingeleitet.

Medienmitteilung Standeskanzlei