Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 29. April 2025 in Anwendung von Art. 49 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) die von der Gemeindeversammlung Sils i.E. am 25. März 2022 beschlossene Ausscheidung von Gewässerraumzonen (als Teilrevision der Ortsplanung) mit folgenden zwei Vorbehalten genehmigt:
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Die genehmigten und damit inkraftgetretenen Planungsmittel, umfassend
und der vollständige Regierungsbeschluss (RB 317/2025) liegen auf der Gemeindekanzlei zu den Schalteröffnungszeiten (Mo - Fr 9.30 -11.30 und Mo, Mi, Fr 14.30 - 17.30 h) während 30 Tagen ab Publikationsdatum zur Einsicht auf. Der Beschluss ist zudem auf der Homepage "sils-segl.ch" aufgeschaltet. |
Sils, 13. Mai 2025 Der Gemeindevorstand |