05.06.2025
Die Reihengräber Nr. 73 bis Nr. 144 im Feld II im unteren Teil des Friedhofs San Peter der Gemeinde Samedan der in den Jahren 1989 bis 1996 Bestatteten werden aufgehoben, da die gesetzliche Grabesruhe von mindestens 20 Jahren gemäss Art. 13 der Bestattungs- und Friedhofordnung bereits seit längerem abgelaufen ist.
Die genannten Reihengräber werden ab 08. August 2025 durch die Gemeinde geräumt.
Die Hinterbliebenen der in diesen Reihengräbern Bestatteten können die Grabsteine sowie allfälligen Grabschmuck bis zu diesem Datum entfernen. Nach dieser Frist werden die Reihengräber unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht aufgehoben. Drittpersonen wird ohne vorherige Bewilligung der entsprechenden Hinterbliebenen das Entfernen von Grabsteinen ausdrücklich untersagt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bestattungsamt Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan unter Tel. 081 851 07 15 oder Mail: bauamt@samedan.gr.ch, gerne zur Verfügung.
Samedan, 02. Juni 2025
Bestattungsamt Samedan