Anordnung der Gemeindeversammlung zur Durchführung einer Landumlegung und öffentliche Auflage des Beizugsgebiets sowie des Verzeichnisses der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Gestützt auf Art. 17 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) hat die Gemeindeversammlung La Punt Chamues-ch vom 20. Januar 2025 die Durchführung einer Landumlegung angeordnet. Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 18 MelG innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum beim Obergericht, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden. Gestützt auf Art. 38 MelG werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt. |
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Auflageakten: |
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Zur Orientierung: | Parzellenverzeichnis |
Auflageort: | Gemeindeverwaltung La Punt Chamues-ch, Via Cumünela 43, 7522 La Punt Chamues-ch |
Auflagedauer: | von Freitag, 30. Mai bis Montag, 30. Juni 2025, Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr |
Einsprachelegitimation: | Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie die betroffene Gemeinde. |
Einsprachen: | Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 30. Juni 2025 (Poststempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten. |
Gemeinde La Punt Chamues-ch |
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Datum/Ort | 31. Mai 2025, La Punt Chamues-ch |