31.05.2025
Anordnung der Gemeindeversammlung zur Durchführung einer Landumlegung und öffentliche Auflage des Beizugsgebiets sowie des Verzeichnisses der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer

Gestützt auf Art. 17 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) hat die Gemeindeversammlung La Punt Chamues-ch vom 20. Januar 2025 die Durchführung einer Landumlegung angeordnet. Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 18 MelG innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum beim Obergericht, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden.

Gestützt auf Art. 38 MelG werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt.

Auflageakten:
  • Situationsplan 1:5000 mit eingetragener Beizugsgebietsabgrenzung
  • Verzeichnis der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
Zur Orientierung:
Parzellenverzeichnis 
Auflageort:
Gemeindeverwaltung La Punt Chamues-ch, Via Cumünela 43, 7522 La Punt Chamues-ch
Auflagedauer:
von Freitag, 30. Mai bis
Montag, 30. Juni 2025, 
Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Einsprachelegitimation:
Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie die betroffene Gemeinde.
Einsprachen:
Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 30. Juni 2025 (Poststempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten.
Gemeinde La Punt Chamues-ch
Datum/Ort
31. Mai 2025, La Punt Chamues-ch