Schutzzonenausscheidung für das Grundwasserpumpwerk Seglias, Gemeinde La Punt Chamues-ch Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20) und Art. 24 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes (KGSchG; BR 815.100) hat der Gemeindevorstand die Schutzzonenausscheidung für das Grundwasserpumpwerk Seglias, Gemeinde La Punt Chamues-ch, erarbeiten lassen. |
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Die Unterlagen liegen ab heutigem Publikationsdatum während 30 Tagen in der Gemeindekanzlei La Punt Chamues-ch auf (Einsicht während der Schalterstunden oder gemäss telefonischer Vereinbarung, Tel. 081 854 13 14). Wer durch die Schutzzonenausscheidung berührt ist oder aufgrund des Revitalisierungsprojekts und der daraus folgenden Umparzellierung zukünftig davon berührt sein wird und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung zu haben glaubt, kann innert 30 Tagen ab heutigem Publikationsdatum Einsprache gegen den Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement erheben. Einsprachen sind schriftlich beim Gemeindevorstand einzureichen. Sie müssen eine Begründung und einen Antrag enthalten. |
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GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH Der Präsident, Peter Tomaschett Der Gemeindeschreiber, Urs Niederegger |
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| Datum/Ort | 17.07.2025, La Punt Chamues-ch |