1. Der Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkungen einzuführen:
2. Mit diesen Massnahmen soll das Parkieren in La Punt Chamues-ch besser geregelt werden. 3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 6. Juni 2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. 4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kontonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht Graubünden. |
GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH |
7522 La Punt Chamues-ch, 19. Juli 2025 |