Die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin hat am 26. August 2025 die Änderungen der Ausführungsbestimmungen zu den Statuten des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr Oberengadin genehmigt. Gemäss Art. 53 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Erlasse auf Gesetzesstufe wenigstens dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Verbandsgemeinden ein Referendum unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens drei Gemeindevorständen ergriffen werden (Art. 9 der Statuten des Gemeindeverbandes für den öffentlichen Verkehr im Oberengadin). Die Ausführungsbestimmungen können im Internet unter www.engiadinota.ch abgerufen werden. |
| Samedan, 27. August 2025 |
Monzi Schmidt Präsidentin Gemeindeverband öffentlicher Verkehr |