18.10.2025
1.    Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Verbot für Motorwagen und Motorräder (Sig. 2.13, (2.03, 2.04))
Zusatztafel: Land- und forstwirtschaftliche Fahrten, Anlieferungen Coop sowie mit Bewilligung der Gemeinde gestattet
  • Celerina, Via San Gian, zwischen der Verzweigung Via Bambas-ch und der Chesa Sur Punt, Koordinaten: 2786322 1154176 und 2786163 1154205
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14, (2.03, 2.04, 2.06))
Zusatztafel: Land- und forstwirtschaftliche Fahrten gestattet
  • Celerina, Vietta Grevas, zwischen den Verzweigungen Via Bambas-ch und Straglia da Sar Josef, Koordinaten: 2786037 1153906 und 2786032 1154140
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14, (2.03, 2.04, 2.06))
Zusatztafel: Land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie mit Bewilligung der Gemeinde gestattet
  • Celerina, Via Lavinas und Vietta Plazzöls, ab Brücke Schlattain Richtung Norden, Koordinaten: 2785491 1154569
Halten verboten (Sig. 2.49)
Zusatztafel: Beidseits der Strasse
Der Umschlagplatz vor der Skiwiese wird in das Halteverbot integriert
  • Celerina/Schlarigna, Vietta Chasauns und Via Chalchera, ab Haus Via Chalchera Nr. 3 sowie ab Verzweigung Vietta Chasauns – Vietta Schlattain bis Verzweigung Truoch dal Runel, Koordinaten 2785499 1154211, 2785583 1154182, 2785500 1154158
2.    Die vorliegende Neuregelung basiert auf dem Verkehrs- und Parkierungskonzept der Gemeinde Celerina/Schlarigna. Die neue Verkehrsregelung dient der stetigen Durchgängigkeit auf den erwähnten Strassen. 
3.    Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 29.09.2025 von der Kan­tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4.    Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ver­kehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichun­g beim Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das kantonale Obergericht.
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 18. Oktober 2025