Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 25. November 2025 mit Beschluss Nr. 831 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 23. November 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Foppas Ost» genehmigt. Die Teilrevision des Baugesetzes (Art. 21a und Art. 106) vom 23. November 2023 wurde ohne Vorbehalte, Auflagen und Anweisungen genehmigt. Der Zonenplan 1:500 Foppas vom 23. November 2023 wurde im Sinne der Erwägungen mit folgendem Hinweis genehmigt: a) Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens mit dem Archäologischen Dienst Graubünden Kontakt aufzunehmen, um die Durchführung etwaiger Voruntersuchungen zu planen. Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Foppas vom 23. November 2023 wurde im Sinne der Erwägungen mit folgender direkter Korrektur nach Art. 49 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und folgender Auflage genehmigt: a) Der Verweis auf Art. 24b des Baugesetzes der Gemeinde Silvaplana (BauG) in der Planlegende wird durch einen Verweis auf Art. 21a BauG ersetzt. b) Zur Gewährleistung einer guten Gestaltung nach Art. 73 KRG ist im Rahme der nachfolgenden Verfahren für die Ausarbeitung des Bauprojekts eine Gestaltungsberatung beizuziehen. Der Generelle Erschliessungsplan Verkehr 1:500 Foppas vom 23. November 2023 wurde im Sinne der Erwägungen mit folgender direkter Korrektur nach Art. 49 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) genehmigt: a) Der Verweis auf Art. 24b des Baugesetzes der Gemeinde Silvaplana (BauG) in der Planlegende wird durch einen Verweis auf Art. 21a BauG ersetzt. Der Generelle Erschliessungsplan Verkehr 1:2000 Kantonale Verbindungsstrasse vom 23. November 2023 wurde im Sinne der Erwägungen mit folgendem Hinweis genehmigt: a) Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass das Bauvorhaben dem Tiefbauamt Graubünden frühzeitig vor der Baueingabe zur Vorprüfung vorzulegen ist. b) Der Gemeinde wird empfohlen, für die Planung der verkehrstechnischen Anliegen eine Fachplanung beizuziehen. Die Sonderbauvorschriften Wohn- und Hotelzone Foppas vom 23. November 2023 wurden ohne Vorbehalte, Auflagen und Anweisungen genehmigt. Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen bei der Gemeindeverwaltung Silvaplana während der ordentlichen Schalterstunden öffentlich zur Einsicht auf. Gegen darin enthaltene Vorbehalte, Auflagen und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungspflege (VRG) beim Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur Beschwerde erhoben werden. |
NAMENS DES GEMEINDEVORSTANDES Der Gemeindepräsident: Daniel Bosshard Die Gemeindeschreiberin: Franzisca Giovanoli |
Silvaplana, 1. Dezember 2025 |