09.12.2025
Der Gemeindevorstand von Sils i.E./Segl hat gemäss Beschluss vom 27.08.2025 die Absicht, gestützt auf Art. 51 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) das Verfahren für die Erarbeitung eines Quartierplanes Islas einzuleiten. Gemäss rechtskräftigem Generellen Gestaltungsplan von 1993 besteht für das Gebiet „Islas“ eine Quartierplanpflicht.
Planungsziel und Planungsperimeter:
Das Planungsziel besteht darin, im Planungsperimeter der betroffenen Parzellen Nr. 2379, 2389, 2971, 2749, 2482 und 2483 auf privater Basis eine Überbauung zu realisieren mit Erstwohnungen für Ortsansässige. Zudem soll in diesem Bereich der Dorfkernzone eine hochstehende Innenverdichtung stattfinden.
Öff. Auflage:
Dieser Absichtsbeschluss und der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Planungsgebietes liegen während 30 Tagen ab dieser Publikation auf der Gemeindekanzlei in Sils Maria während der Schalteröffnungszeiten und auf der Homepage der Gemeinde Sils (www.sils-segl.ch) öffentlich auf.
Rechtsmittel:
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens und die Abgrenzung des Planungsgebietes Einsprache erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung (Art. 101 KRVO). Einwendungen gegen das Verfahren an sich und das Planungsgebiet können im weiteren Verfahren nicht mehr erhoben werden.
Sils, 9. Dezember 2025
DER GEMEINDEVORSTAND
SILS i.E./SEGL