Der Gemeindevorstand Silvaplana macht darauf Aufmerksam, dass aufgrund des am 25. April 1992/28. Juni 1995/20. November 1996 durch die Gemeindeversammlung und am 14. Juli 1992 / 17. Februar 1998 durch die Regierung des Kantons Graubünden genehmigten Zonenplanes 1: 10000 das Befahren der Wildschonzonen verboten ist. Dies betrifft die Gebiete Cravuneras-Foppas sur, Foppas suot, Schinellas, God mez, Las Blais, God crap alv auf der rechten Talseite und Mutaun/Frattas auf der linken Talseite.
Wir ersuchen die Wintersportler dringend diese Regelung zu respektieren.
Zuwiderhandlungen gegen diese Gemeindebeschlüsse werden im Sinne von Art. 149 Baugesetz mit Busse geahndet.
Gemeindevorstand Silvaplana
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