Das Krankenversicherungsgesetz regelt, dass die Prämienverbilligungen in der ganzen Schweiz neu immer direkt über die Krankenversicherer an die Versicherten ausbezahlt werden. Der Kanton Graubünden zieht per 1. Januar nach.
08.01.2014 1 min
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Einige Kantone haben bereits in der Vergangenheit auf dieses System umgestellt. Bis anhin hat die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA Graubünden) die Prämienverbilligung direkt den bezugsberechtigten Personen ausbezahlt. Neu ...
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