Für 1.-August-Feuer darf nur naturbelassenes Holz verwendet werden. Das Verbrennen von Holzstapeln mit Altholz oder gar Kehricht ist gesetzlich verboten. Das kantonale Amt für Natur und Umwelt mahnt vor dem Nationalfeiertag an geltende Vorschriften.
30.07.2014 2 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Der Nationalfeiertag am 1. August ist kein Freipass für illegale Entsorgungsaktionen im Freien. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Altholz von Gebäudeabbrüchen, Paletten, Holzkisten, Möbelstücke, Zäune usw. – im ...
Möchten Sie weiterlesen?
Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben