Gemäss einer Medienmitteilung der Standeskanzlei, soll künftig jede Person zu amtlichen Dokumenten Zugang erhalten, ohne dass sie ein besonderes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen muss. Über den Zugang wird aufgrund eines konkreten Gesuchs ...



Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben