Der Kanton Graubünden muss Details bei der Festlegung der Basistarife für Spitalaufenthalte anpassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und somit eine Beschwerde von Krankenkassen und der Klinik Gut teilweise gutgeheissen.
03.09.2015 1 min
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Der Kanton Graubünden muss die Spitaltarife neu festlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde von Krankenkassen und eine Beschwerde einer Klinik teilweise gut. Die Grundlagen für die Festlegung der Basistarife für ...
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