Öffentlichkeitsgesetz verabschiedet
Der Bündner Grosse Rat hat sich mit 94:14 Stimmen für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ausgesprochen. Dieses gilt allerdings nur auf kantonaler Ebene. Gemeinden und Regionen werden vom Öffentlichkeitsprinzip explizit ausgenommen. Sie können dieses auf freiwilliger Basis einführen.
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