Der Kanton Graubünden verzichtet im Sinne einer einheitlichen Regelung auf die jährliche jagdliche Schiesspflicht für das Jahr 2020. Bündner Jägerinnen und Jäger können daher das Patent der verschiedenen Jagden ohne Schiessnachweis erlangen.
14.05.2020 2 min
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Foto: Jon Duschletta
Das Erlangen eines Schiessnachweises ist für die Bündner Jägerinnen und Jäger Voraussetzung für den Patentbezug der verschiedenen Jagden. Aufgrund der vom Bundesrat vorgegebenen Schutzmassnahmen kann ein normaler jagdlicher ...
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