Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen sowie deren Betreuungs- und Pflegepersonal wurden Anfang Januar als erste Personen im Kanton gegen das Coronavirus geimpft. In der Zwischenzeit sind mehr als 80 Prozent aller Bewohnenden der Alters- und Pflegheime zwei Mal geimpft und damit immun. Zwei Monate später zeigt sich, die Massnahmen zeigen Wirkung: Seit Anfang Februar hat es in diesen Institutionen keine positiv getesteten Personen mehr gegeben. Aus diesem Grund hebt das Gesundheitsamt die am 26. Mai beziehungsweise 7. September 2020 von der Regierung verabschiedeten und vom Gesundheitsamt verfügten Besuchsregelungen für die Alters- und Pflegeheime auf.

Aufhebung der Besuchsregelungen für geimpfte Bewohner
Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits seit mindestens 15 Tagen eine Zweitimpfung haben, müssen innerhalb der Institution keine Masken mehr tragen. Ausserdem ist die Kontaktquarantäne für sie aufgehoben. Das gilt auch für die Neueintritte. Doch müssen Besuchende und Mitarbeitende, deren Zweitimpfung mehr als 15 Tage zurückliegt, weiterhin Schutzmasken tragen. Ausserdem werden sie für das Contact Tracing namentlich mit ihren Kontaktdaten in einer Liste erfasst.

(staka)

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