Im Kantonalen Raumplanungsgesetz (KRG) ist seit 2004 festgesetzt, dass Bauten und Anlagen gegenüber Gewässern fix definierte Abstände einzuhalten haben. Mit der Revision des KRG 2009 wurden die Vorgaben des Bundesrechtes ...

Möchten Sie weiterlesen?

Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.
jetzt Abonnieren
Unschlüssig? Unsere Abos Bereits Abonnent:in? Login