Kantonale Wildschutzgebiete neu geregelt
Die Bündner Regierung hat die kantonalen Wildschutzgebiete per 1. September neu festgelegt – und deren Anzahl leicht erhöht. Damit wird die Wildverteilung so beeinflusst, dass die Hauptregulierung der Hirsch-, Reh- und Gämsbestände weiterhin mit der traditionellen Hochjagd erfolgen kann.
Wildschutzgebiete sind rot-gelb markiert. Foto: Standeskanzlei Graubünden
Die Überarbeitung des Wildschutzgebietsnetzes erfolgte gemäss einer Medienmitteilung der Standeskanzlei in enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft, den Vertreterinnen und Vertretern der Land- und Forstwirtschaft sowie den Gemeinden. ...
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