Mit dem neuen Datenschutzgesetz sollen persönliche Daten, die Bürgerinnen und Bürger bei den Behörden abgeben müssen, besser geschützt werden. Das bestehende Gesetz kennt neu 41 Gesetzesartikel statt wie bisher nur 13. Die Totalrevision wurde notwendig, weil das bestehende Gesetz aus dem Jahr 2002 den gesetzlichen internationalen und nationalen Bestimmungen nicht mehr genügte.
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