In drei Sitzungen hat die grossrätliche Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (KUVE) die Vorlage der Regierung zum Aktionsplan Green Deal zuhanden des Grossen Rats vorberaten. Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Aprilsession. 

Unter dem Vorsitz von Kommissionsvizepräsident und Podestà der Gemeinde Poschiavo, Giovanni Jochum, und in Anwesenheit von Regierungsrat Jon Domenic Parolini, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, hat die KUVE am 5., 13. und 19. März die Botschaft der Regierung zur zweiten Etappe des Aktionsplans Green Deal vorberaten. Im Zentrum der Vorlage steht ein neues Gesetz, welches die Rahmenbedingungen verschiedener Massnahmen zum Klimaschutz sowie die Finanzierung dieser Massnahmen bis ins Jahr 2050 regelt.

Laut der Standeskanzlei Graubünden habe die KUVE das Geschäft nach dem einstimmigem Eintretensentscheid während zweieinhalb Sitzungstagen ausgiebig und teils kontrovers diskutiert. Entsprechend differenziert zeige sich das von der KUVE zuhanden des Grossen Rats verabschiedete Protokoll: In vielen Punkten unterstützt die Kommission die Vorlage geschlossen, andere Positionen bleiben auch nach der Vorberatung umstritten und zu einigen Bestimmungen unterbreitet die KUVE dem Rat einstimmig Verbesserungsvorschläge.

Das der Vorlage zugrunde gelegte Prinzip «fördern statt fordern» stiess in der Kommission auf einhellige Zustimmung. Die KUVE zeigte sich überzeugt, dass damit nicht nur ein wichtiger Beitrag an den Klimaschutz geleistet werden könne, sondern auch eine Stärkung der lokalen Wirtschaft und der Innovation einhergehen werde. Erhebliche Differenzen bleiben bei der Frage, welche der vorgesehenen Massnahmen tatsächlich zur erfolgreichen Dekarbonisierung im Kanton beitragen können, beziehungsweise, für welche laufenden Förderprogramme die Wirkung durch Zusatzförderung verstärkt werden soll. Als zentral beurteilt die KUVE, dass die Umsetzung der Massnahmen laufend überwacht und darüber regelmässig Bericht erstattet wird. Die vorgeschlagene Finanzierung der Massnahmen mittels einer Spezialfinanzierung Klimaschutz wird von der Kommission einstimmig unterstützt. Umstritten bleibt, wie diese Spezialfinanzierung gespiesen werden soll. Beim Startkapital und den laufend zufliessenden Mitteln ist man sich uneins, einig hingegen darin, dass die Spezialfinanzierung alle acht Jahre auf ihre Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit überprüft werden soll. 
Standeskanzlei Graubünden