Das Regionalgericht Maloja hat an der Hauptverhandlung vom vergangenen Dienstag die Anklage der Staatsanwaltschaft Graubünden gegen einen ehemaligen Leiter des Forst- und Sägereibetriebs von S-chanf behandelt. Das Urteil wurde heute Donnerstag in St. Moritz mündlich verkündet. Der Beschuldigte wurde laut einer Medieninformation des Regionalgerichts der qualifizierten Veruntreuung, des mehrfachen Betrugs, des mehrfachen Amtsmissbrauchs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. "Der dadurch seiner Arbeitgeberin verursachte Schaden entspricht aber einem Bruchteil desjenigen, welcher in der Anklageschrift aufgeführt ist", heisst es in der Mitteilung. In den zwei Hauptanklagepunkten, welche sich auf Straftaten zum Nachteil einer Privatperson bezogen, wurde der Beschuldigte freigesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, bedingt aufgeschoben für eine Probezeit von zwei Jahren.
Das Gericht gelangte hinsichtlich der Hauptanklagepunkte zur Überzeugung, dass die angeklagten Sachverhalte dem Beschuldigten "nicht rechtsgenüglich" nachgewiesen werden konnten. Mit anderen Worten bestanden für diese zwei Anklagepunkte laut Regionalgericht "unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat". Diese Freisprüche, welche den Grossteil der Anklage ausmachten, haben sich erheblich auf die Höhe der Strafe ausgewirkt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Parteien haben die Möglichkeit, innert zehn Tagen seit der mündlichen Urteilseröffnung schriftlich oder mündlich beim Regionalgericht Maloja Berufung einzulegen.
Das Gericht gelangte hinsichtlich der Hauptanklagepunkte zur Überzeugung, dass die angeklagten Sachverhalte dem Beschuldigten "nicht rechtsgenüglich" nachgewiesen werden konnten. Mit anderen Worten bestanden für diese zwei Anklagepunkte laut Regionalgericht "unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat". Diese Freisprüche, welche den Grossteil der Anklage ausmachten, haben sich erheblich auf die Höhe der Strafe ausgewirkt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Parteien haben die Möglichkeit, innert zehn Tagen seit der mündlichen Urteilseröffnung schriftlich oder mündlich beim Regionalgericht Maloja Berufung einzulegen.



