Die Umsetzung des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes verlangt den Gemeinden einiges ab. Insbesondere müssen auch die Hauseigentümer informiert werden.
«Gemeinde Bever, Erlass einer Planungszone.» Solche amtlichen Anzeigen ...
Die Siedlungsentwicklung nach innen ist einer der Grundsätze, die das teilrevidierte Raumplanungsgesetz stipuliert. Archivfoto: Daniel Zaugg
Diskutieren Sie mit
anmelden, um Kommentar zu schreiben