An der heutigen Medienkonverenz in Bern haben die Bundesräte Berset und Parmelin über die geplanten Lockerungen ab Ende Mai informiert.

Der Bundesrat schlägt vor, dass auch die Innenbereiche der Restaurants mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können. Eine Eröffnung Ende Mai setze aber voraus, dass die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben. Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich gelten: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf der Terrasse wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben.

Für Veranstaltungen gilt neu in Innenräumen ein Limit von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher ein Drittel. Veranstaltungen wie Vereinsanlässe oder Führungen sollen innen und aussen mit maximal 30 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Tanzanlässe bleiben verboten. Da bei privaten Anlässen das Übertragungsrisiko höher ist, bleibt es im Innern bei maximal 10 Personen und draussen bei 15 Personen.

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Hürden für die Testung in Betrieben weiter zu senken, übernimmt der Bund nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Grössere Gruppen im Amateursport: Neu dürfen maximal 30 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen. Damit auch im Amateurbereich wieder Fussballspiele stattfinden können, gilt für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.

Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass sie die Krankheit nicht weiter übertragen können.

(ep)