Die Regierung hat deshalb entschieden, die seit 9. Dezember geltende Maskenpflicht ab der 3. Klasse bis und mit Oberstufe sowie in Innenräumen auf dem Areal der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II (Berufsfachschulen, Überbetriebliche Kurszentren, Lehrwerkstätten, Brückenangebote, Mittelschulen sowie Wohn- und Verpflegungsbetriebe) und am Untergymnasium für alle Personen bis zum 5. März zu verlängern. Die Maskenpflicht an den Bündner Schulen trägt dazu bei, dass der Präsenzunterricht weitergeführt und so die Bildung für alle Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden kann. Die Lage wird laufend beurteilt. Sollte sich die Situation vor dem 5. März verbessern, werden die Massnahmen entsprechend angepasst.

(staka)