Nicht auf die Gesetzesrevision eintreten wollte die Fraktion der SVP. Private Arbeitgeber kämen durch die Verbesserungen unter Druck, zudem komme die Totalrevision des Personalgesetzes zum falschen Zeitpunkt, wurde argumentiert. Der Rückweisungsantrag fand allerdings keine Mehrheit. Das Parlament lehnte ihn am Donnerstag mit 94 zu 25 Stimmen ab. In der Schlussabstimmung verabschiedete der Grosse Rat die Totalrevision mit 93 zu 24 Stimmen.

Revidiert werden musste das Personalgesetz, weil der Kanton zunehmend Schwierigkeiten bekundete, genügend Personal zu finden. Um die Bedingungen des Kantons auf einen landesüblichen Durchschnitt anzuheben, wurde unter anderem die Ferienregelung verbessert. Demnach erhalten Mitarbeitende bis zum Alter von 49 Jahren neu insgesamt fünf Wochen Ferien pro Jahr, eine Woche mehr als bisher.

 

Mehr Ferien

Der Ferienanspruch der 50– bis 59-Jährigen wurde um eine halbe auf total fünfeinhalb Wochen angehoben. Ab dem Alter von 60 Jahren besteht unverändert ein Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Ein Antrag von SP-Seite, allen über 50-jährigen Mitarbeitenden sechs Wochen zu gewähren, wurde mit 87 zu 27 Stimmen verworfen.

Der Kanton ist in Graubünden mit Abstand grösster Arbeitgeber. Profitieren von der neuen Ferienregelung werden rund 4000 Angestellte. Hinzu kommen die Beschäftigten der selbstständigen kantonalen Anstalten, also der Sozialversicherungsanstalt, der Fachhochschule oder der Pädagogischen Hochschule.

Ein weiterer wichtiger Punkt neben den Ferien betrifft die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Kanton kann Mitarbeitende bei der Kinderbetreuung durch Dritte inskünftig finanziell unterstützen. Das Parlament verständigte sich darauf, dass er einen Drittel der anfallenden Kosten übernehmen kann. Gerechnet wird mit Mehrkosten von knapp einer halben Million Franken jährlich.

Die SVP-Fraktion wollte den Artikel über die ausserfamiliäre Kinderbetreuung streichen, scheiterte aber mit dem Antrag. Erfolglos versuchte die Volkspartei überdies, die aktuellen Dienstaltersgeschenke in Form von Ferien zu halbieren.

Kommentarlos und auf Antrag der vorberatenden Kommission sowie der Regierung wurde die Möglichkeit auf eine Auszeit aus der Vorlage eliminiert. Weiter wurde im Sinne einer Flexibilisierung beschlossen, dass Mitarbeitende nach der Pensionierung befristet weiter beschäftigt werden können.

 

50 Prozent sind über 50-jährig

Ziel der Totalrevision des Personalgesetzes ist es, den Kanton als Arbeitgeber für Fach- und Führungskräfte attraktiver zu machen. Rund die Hälfte der kantonalen Angestellten hat das 50. Altersjahr überschritten und wird in den kommenden Jahren pensioniert. Allein dadurch ist der Kanton gezwungen, pro Jahr etwa 230 neue Mitarbeitende einzustellen. Die Totalrevision des Personalgesetzes wird vermutlich Anfang nächsten Jahres in Kraft gesetzt. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Regierung.

Autor: (sda)

Foto: Reto Stifel