Die Medienmitteilung im Wortlaut:
Der Kantonale Führungsstab und die Verantwortlichen des Gesundheitsamts haben am Montagabend im Beisein der Regierungsräte Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales sowie Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, die aktuelle Lage beraten.
Mit einem Anteil von über 55 Prozent ist Omikron schweizweit bereits die dominierende Variante. Sie gilt als hochgradig ansteckend. Nach aktuellem Kenntnisstand ist sie vier- bis sechsmal infektiöser als die bisherige Deltavariante. Die rasante Ausbreitung belastet das Gesundheitswesen, den Tourismus und die Wirtschaft erneut stark.
Boosterimpfung schützt vor schweren Verläufen
Eine Genesung oder eine Impfung bieten einen bedingten Schutz gegen eine Ansteckung mit der Omikron-Variante. Aktuelle Erkenntnisse zeigen jedoch, dass die Boosterimpfung auch bei der Omikron-Variante eine hohe Wirksamkeit vor schweren Verläufen hat. Die Boosterimpfung wird allen Personen ab 16 Jahren ausdrücklich empfohlen, welche seit vier Monaten vollständig geimpft sind.
Abstandhalten und Maskentragen sind unabdingbar
Aufgrund der stark angespannten Lage auf den Intensivstationen appelliert das Gesundheitsamt eingehend, die geltenden Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten, um die Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Insbesondere gelten folgende Massnahmen uneingeschränkt: Abstandhalten, Maskentragen, gründliches Händewaschen, regelmässiges Lüften von Innenräumen. Genauso dazu gehören die Vermeidung von Kontakten und ein rücksichtsvolles Verhalten bei Freizeitaktivitäten und im Familien- oder Freundeskreis. Nur wenn sämtliche aktuell geltenden Massnahmen mit aller Konsequenz eingehalten und durchgesetzt werden, lassen sich in den kommenden Tagen und Wochen einschneidende Massnahmen verhindern. Dies erfordert eine hohe Disziplin von Bevölkerung und Gästen.
Im Hinblick auf den Jahreswechsel wird empfohlen, Silvester zu Hause und im kleinen, privaten Rahmen zu verbringen.
Konsequente Schutzmassnahmen bei Grossveranstaltungen
Grossveranstaltungen unterliegen strengen Schutzkonzepten. Bei Veranstaltungen wird in allen Innenräumen neben den Besuchern und dem Publikum auch für Betreuer sowie Helfer konsequent eine 2G-Regel (geimpft und genesen) mit Maskenpflicht für Personen über 16 Jahren angewendet. Davon ausgenommen sind nur die über eine Swiss Olympic Card verfügenden Athletinnen und Athleten oder Angehörige eines nationalen Sportverband-Kaders, welche die Maske während der Ausübung der sportlichen Aktivität weglassen können, sich aber einem strengen Testregime unterziehen müssen. Die Veranstalter werden zudem angehalten, auf nicht zwingend notwendige Programmpunkte mit Unterhaltungscharakter zu verzichten. Das Gesundheitsamt wird die Einhaltung der Massnahmen kontrollieren und bei Verstössen die Bewilligung umgehend entziehen.
Die kantonalen Behörden beurteilen die Lage laufend und werden bei Bedarf weitergehende Massnahmen erlassen, um die Gesundheitsversorgung, den Schutz der Bevölkerung und die Verhinderung von negativen Folgen auf die Wirtschaft zu gewährleisten. Nur wenn sich alle, die gesamte Bündner Bevölkerung und die Gäste, uneingeschränkt an jegliche geltenden Massnahmen halten, wird es in den kommenden Tagen und Wochen gelingen, harte Einschnitte in das öffentliche Leben zu verhindern.
(staka)
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