Das diesjährige Feldschiessen kann in Graubünden auf 24 Gewehr- und 17 Pistolenschiessständen geschossen werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die mindestens zehn Jahre alt sind. Nichtschützinnen und Nichtschützen werden auf den Schiessplätzen durch erfahrene Schützen aus den Vereinen betreut und erhalten entsprechende Ordonnanzwaffen zur Verfügung gestellt. Armeeangehörige, welche eine Dienstwaffe besitzen oder Personen, welche aus der Armee entlassen wurden und ihre Dienstwaffe behalten haben, können das Feldschiessen auch mit ihrer persönlichen Waffe absolvieren. Das gleiche gilt für die Polizei-Corps. 

Auf den Schiessplätzen wird eine Festwirtschaft eingerichtet, welche zum Verweilen und Fachsimpeln einlädt. Die Geselligkeit gehört genauso wie das Schiessen zu diesem traditionellen Anlass und darf nicht zu kurz kommen. Denn wie heisst es so schön: «Am Feldschiessen kommt das Mitmachen vor dem Rang.»

Der Ursprung des Feldschiessens geht aufs Jahr 1872 zurück. Damals wird das erste Mal ein Feldsektionsschiessen auf dem Twannberg erwähnt. 1879 wurden Feldschiessen nachweislich in den Kantonen Bern und Solothurn durchgeführt. Ab 1926 wurde das Feldschiessen in sämtlichen Schweizer Kantonen gescho­ssen. (Einges.)