Schulträgerschaften werden bei Bedarf verpflichtet, Tagesstrukturen anzubieten. Verschiedene Schulen kennen ein solches Angebot. Nun stellt sich die Frage nach einem regionalen Konzept. Im Oberengadin dürften die langen Wege ein Problem sein
28.08.2014 4 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Die Gesetzgebung ist klar: «Schulträgerschaften bieten bei Bedarf weiter gehende Tagesstrukturen an», heisst es in Artikel 27. Und die Tagesstrukturverordnung präzisiert: «Bedarf besteht, wenn sich pro Schulstandort Erziehungsberechtigte von ...
Möchten Sie weiterlesen?
Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben