«Es ist machbar, aber es ist aufwendig»
Personen mit Berufserfahrung, aber ohne Berufsabschluss haben nach Artikel 32 der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung die Möglichkeit, ohne Lehrvertrag einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Nadine Paulmichl hat diese Ausbildung im Pflegebereich absolviert.
Gehört zu täglichen Arbeit im Pflegeheim Puntota in Scuol: Nadine Paulmichl flösst einer Bewohnerin etwas Tee ein.
Foto: Marie-Claire Jur
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